Erläuterungen zu unserem Touren- und Ausbildungsprogramm
Anmeldung und Teilnahme an den Veranstaltungen
In Absprache mit dem Ausbildungsreferenten und den Fachübungsleitern wurde
ein umfangreiches Ausbildungs- und Tourenprogramm aufgestellt. Bei Ausbildungskursen
gilt die Reihenfolge der telefonischen bzw. schriftlichen Anmeldung beim Organisator.
Bei Tourenveranstaltungen ist nicht nur die zeitliche Reihenfolge, sondern
auch das Leistungsvermögen des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin entscheidend.
Die Auswahl trifft deshalb der Leiter der jeweiligen Veranstaltung. Wir bitten
jeden Interessenten, sich selbstkritisch hinsichtlich der in der Ausschreibung
gestellten Anforderungen zu beurteilen, bevor er sich anmeldet. Die Anmeldung
wird erst verbindlich nach Eingang der Teilnahmegebühr auf das unten stehende
Reisekonto.
Teilnahmegebühren
Für alle Ausbildungskurse, Ski-, Hochgebirgs- und Klettertouren sowie Mittelgebirgswanderungen empfehlen wir unseren Sektionsmitgliedern eine baldige telefonische bzw. schriftliche Anmeldung bei den angegebenen Führern bzw. Leitern. Genaue Absenderangaben und Tel.-Nr. nicht vergessen! Die Anmeldung ist nur dann für die Sektion bindend, wenn nach der telefonischen Teilnahmebestätigung durch den Organisator die Gebühren auf das nachstehende Reisekonto der Sektion unter Angabe des Kennwortes überwiesen sind.
Kreissparkasse Groß Gerau, BLZ: 508 525 53, Konto- Nr.: 401 377 7
Bei Rücktritt innerhalb zwei Wochen vor Beginn werden die Gebühren
nicht zurückerstattet, außer wenn ein Ersatzteilnehmer (z.B. aus
einer Warteliste) einspringen kann. Ebenfalls erfolgt keine Erstattung, wenn
vorzeitig wegen Schlechtwetter, Lawinengefahr o.ä. abgebrochen werden
muss. 50 % der Gebühren werden jedoch erstattet, wenn weniger als die
Hälfte der Veranstaltung durchgeführt werden konnte. Für Kinder
oder Jugendliche, die in Begleitung der Eltern an den Kursen teilnehmen,
gelten Sonderregelungen hinsichtlich der Gebühren.
Erläuterungen zu den Gebühren und Kosten
Bei den ausgeschriebenen Veranstaltungen wird unterschieden zwischen Kursgebühren,
Teilnehmergebühren für Touren im Hochgebirge und Teilnahmegebühren
für Mehrtageswanderungen im Mittelgebirge. Diese Begriffe bedeuten im
einzelnen:
- Beiträge zu allen Ausbildungsveranstaltungen (Kurse) sind Kursgebühren;
- Beiträge zu allen geführten Touren im Hochgebirge sind Teilnahmegebühren;
- Beiträge zu Mehrtageswanderungen im Mittelgebirge sind ebenfalls Teilnahmegebühren.
Die Kurs- und Teilnahmegebühren werden für die Aus- und Fortbildung
der Fachübungsleiter der Sektion sowie anteilmäßig für
die entstehenden Kosten für Versicherung, Fahrt und Unterkunft der Führer
und Leiter bei den Veranstaltungen (gegen Reiseabrechnung) verwendet.
Die persönlichen Fahrtkosten sowie die auf Hütten oder in anderen
Quartieren für Übernachtung, Verpflegung usw. anfallenden Kosten
müssen von jedem Teilnehmer selbst getragen werden.
1. Kursgebühren
Für die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen (Kursen) im Hoch- oder
Mittelgebirge werden als Kursgebühr € 12,50 pro Tag erhoben. Kurse
mit weniger als 3 Teilnehmern werden im allgemeinen nicht durchgeführt.
2. Teilnahmegebühren für Touren im Hochgebirge
Für Tourenveranstaltungen im Hochgebirge (z.B. Klettern, Wandern, Ski-
und Sommerhochtouren) werden die folgenden Teilnahmegebühren erhoben:
bis max. 6 Teilnehmer € 10.--
pro Tag
bis max. 10 Teilnehmer € 7,50
pro Tag
3. Teilnahmegebühren für Mehrtageswanderungen im Mittelgebirge
Für Mehrtageswanderungen werden als Teilnahmegebühren € 5.--
pro Tag erhoben.
Haftungsbestimmungen bei Kursen, auf Touren und Wanderungen
Die Tour beginnt und endet am angegebenen Ort. Jeder Teilnehmer einer Sektionsveranstaltung bzw. Gemeinschaftstour ist sich der Tatsache bewusst, dass jede bergsportliche Unternehmung mit Risiken verbunden ist, die sich nicht vollständig ausschließen lassen. Teilnehmer erkennen daher an, dass die Sektion Rüsselsheim und ihre verantwortlichen ehrenamtlichen Tourenleiter – soweit gesetzlich zulässig – von jeglicher Haftung sowohl dem Grunde wie auch der Höhe nach freigestellt werden, die über den Rahmen der Mitgliedschaft im DAV sowie für die ehrenamtliche Tätigkeit bestehenden Versicherungsschutz hinausgeht. Dies gilt nicht für die Verursachung von Unfällen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
